Häufige Fragen

Von Kundenportal und Tarifen über An- und Abmeldungen bis hin zu Rechnung und Zählerständen finden Sie hier Antworten auf alle wichtigen Fragen.

Sie haben Fragen, wir haben Lösungen

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Allgemeines

Kann ich meine monatlichen Abschläge ändern?

Ja, Sie können Ihren monatlichen Abschlag im Kundenportal anpassen oder sich an Ihren enfi-Ansprechpartner wenden. Wir empfehlen, die Abschlagshöhe an den erwarteten Jahresverbrauch anzulehnen, um Nachzahlungen zu vermeiden.

Habe ich einen direkten Ansprechpartner?

Ja, als Geschäftskunde erhalten Sie einen festen enfi-Ansprechpartner. Ihren persönlichen Kontakt finden Sie in dem Ihnen vorliegenden Vertragswerk, über unsere PLZ-Suche oder die Ansprechpartner-Übersicht.

Ab welchen Verbrauchsmengen versorgt die enfi bundesweit mit Erdgas und Strom?

Wir konzentrierten uns auf die Versorgung von Objekten der Immobilienwirtschaft, Filialisten und Bündelkunden mit entsprechenden Jahresverbräuchen. Ob Ihre Liegenschaften die Mindestvoraussetzungen erfüllen, klären wir gern im Rahmen einer individuellen Anfrage.

Was versteht man unter den Bezeichnungen SLP und RLM?

SLP (Standardlastprofil) bezeichnet Lieferstellen ohne registrierende Leistungsmessung, bei denen der Verbrauch über standardisierte Profile abgerechnet wird. RLM (registrierende Leistungsmessung) steht für Lieferstellen mit viertelstündlicher oder stündlicher Messung, meist bei höheren Verbräuchen und Leistungen.

Was ist eine Marktlokation für Erdgas- und Stromlieferstellen?

Die Marktlokation ist eine vom Marktgebiet bzw. Netzbetreiber vergebene eindeutige Identifikationsnummer für den Verbrauchsort. Über diese Kennung werden Ihre Lieferstelle und alle zugehörigen Marktprozesse (z.B. Lieferantenwechsel, Abrechnung) abgewickelt.

Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie entweder im Kundenportal digital erteilen oder über ein entsprechendes Formular, das Sie von enfi erhalten. Mit dem Mandat ermöglichen Sie uns, fällige Abschläge und Rechnungsbeträge bequem von Ihrem Konto einzuziehen und bestehende Guthaben direkt auszuzahlen.

Kundenportal

Wo kann ich Bankdaten im Kundenprotal anlegen?

Sie können Ihre Bankdaten bequem in unserem Kundenportal hinterlegen. Melden Sie sich dazu im Kundenportal an und wählen Sie im Bereich „Zahlungsdaten“ bzw. „Bankdaten“ die Funktion „Bankverbindung hinzufügen“.

Wie kann ich Bankdaten im Kundenportal ändern?

Eine Änderung Ihrer Bankverbindung nehmen Sie direkt im Kundenportal vor. Gehen Sie im angemeldeten Bereich auf „Bankdaten“ und passen Sie dort Ihre hinterlegte Bankverbindung an; die Änderung wird für zukünftige Abbuchungen berücksichtigt.

Wie und wo finde ich meine Rechnung im Kundenportal?

Ihre Rechnungen stehen Ihnen im Kundenportal als PDF zum Download zur Verfügung. Nach dem Login finden Sie diese im Bereich „Rechnungen“ oder „Dokumente“, sortiert nach Abrechnungszeitraum. Auf Wunsch können wir Ihnen diese zusätzlich postalisch oder per E-Mail übermittelt.

Wie kann ich meine Kontakt-E-Mail Adresse ändern?

Ihre Kontakt-E-Mail-Adresse können Sie im Kundenportal unter „Persönliche Daten“ ändern. Die neue E-Mail-Adresse wird nach Speicherung für Benachrichtigungen und den Versand von Dokumenten verwendet.

Haben Sie ein Kundenportal?

Ja, wir stellen unseren Kunden ein Kundenportal zur Verfügung. Dort können Sie Ihre Objekte einsehen. Hier lassen sich Abschläge und Bankdaten anpassen, Ihre Rechnungen einsehen und herunterladen sowie auf die Servicetools rund um Ihre Objekte zugreifen.

Wie erhalte ich Zugang zum Kundenportal?

Sie erhalten von enfi die Zugangsdaten bzw. eine Registrierungsinformation für das Kundenportal. Nach einmaliger Registrierung mit Ihren Vertrags- bzw. Kundendaten können Sie das Portal jederzeit mit Ihrem gewählten Passwort nutzen.

Wie kann ich mich im Kundenportal anmelden, wenn ich bereits registriert bin?

Die Anmeldung erfolgt über die von uns vergebene Verwalter- oder Kundennummer. Diese können Sie Ihrem Rahmenvertrag entnehmen. Sollte Ihnen diese nicht vorliegen wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner.

An- & Abmeldungen

Wie kann ich zu euch wechseln bzw. wer übernimmt den Wechselprozess?

Der Lieferantenwechsel zu enfi ist für Sie in der Regel sehr einfach. Nach Beauftragung übernehmen wir die notwendigen Schritte mit Ihrem bisherigen Lieferanten und dem Netzbetreiber. Sie stellen uns lediglich die relevanten Objekt- und Zählerdaten zur Verfügung.

Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Die maßgebliche Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihrem bestehenden Liefervertrag. Für ein Angebot und die Planung des Wechsels zu enfi prüfen wir gerne Ihre aktuelle Vertragslaufzeit auf Basis Ihrer letzten Rechnung oder ähnlicher Dokumente und koordinieren den frühestmöglichen Lieferbeginn mit Ihnen.

Kann ich Lieferstellen hinzufügen oder auch wegnehmen?

Sie können Lieferstellen im Rahmen Ihres Vertrages hinzufügen oder abmelden. Bitte informieren Sie Ihren Ansprechpartner bei enfi rechtzeitig über geplante Zu- oder Abgänge, damit wir die Anmeldung bzw. Abmeldung beim Netzbetreiber fristgerecht durchführen können.

Wie erfahre ich, ob die Anmeldung meiner Lieferstelle(n) bei enfi erfolgreich war?

Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer Lieferstellen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung von enfi, in der der geplante Lieferbeginn ausgewiesen ist. Zusätzlich informieren wir Sie, falls es Rückfragen oder Besonderheiten seitens Netzbetreiber oder Vorlieferant gibt.

Was passiert, wenn ein Eigentümerwechsel nicht vorzeitig gemeldet wir?

Wird ein Eigentümerwechsel nicht rechtzeitig gemeldet, können Lieferverträge und Abrechnungen zunächst weiterhin auf den bisherigen Vertragspartner laufen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Eigentümer- oder Verwalterwechsel, damit wir Verträge, Abrechnung und Daten fristgerecht anpassen können.

Kann ich den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 h Stunden vollziehen?

Ein Lieferantenwechsel unterliegt gesetzlichen und prozessualen Fristen der Marktkommunikation. Ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist in der Regel nicht möglich. Wir stimmen den frühestmöglichen Lieferbeginn individuell mit dem Netzbetreiber und Vorlieferant ab.

Rechnung & Zählerstände

Wie und wann erhalte ich meine Jahresrechnung?

Die Jahresrechnung wird nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums und der Übermittlung des Zählerstandes erstellt. In der Regel erhalten Sie diese wenige Wochen nach Stichtag. Sollten Sie nicht bereits im Kundenportal registriert sein, erhalten Sie einmal im Jahr zum Stichtag (i.d.R. 31.12.) Ihre Jahresrechnung per Post.

Wie übermittle ich meine Zählerstände an euch?

Zählerstände können Sie einfach online an uns übermitteln, sobald Sie im Zuge der Jahresrechnung dazu aufgefordert werden. Alternativ sind Meldungen auch über Ihren bekannten Ansprechpartner oder auf den in unseren Schreiben genannten Wegen möglich.

Wie erfolgt die Zählerstandsabfrage zum Stichtag?

Zum Abrechnungsstichtag werden Zählerstände entweder durch den Netzbetreiber abgelesen oder durch Sie als Kunden erfasst. Die so gemeldeten Stände dienen als Grundlage für Ihre Jahresabrechnung.

Wie lese ich einen Zweirichtungszäher richtig ab?

Bei einem Zweirichtungszähler werden in der Regel getrennte Zählwerke für Bezugs- und Einspeisemengen angezeigt. Bitte notieren Sie die jeweiligen Zählerstände entsprechend der Beschriftung (z.B. Bezug/Einspeisung) und übermitteln Sie beide Werte an enfi.

Angebot, Tarife, Verträge

Wie setzt sich der Arbeitspreis zusammen und welche Preisgarantie habe ich?

Der Arbeitspreis setzt sich aus dem mit uns vereinbarten, reinen netto-Energiepreis, den Netzentgelten, staatlichen Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen. Ob und in welchem Umfang eine Preisgarantie gilt, ist in Ihrem individuellen Angebot bzw. Liefervertrag festgelegt.

Werden auch Öko- bzw. Biotarife angeboten?

Ja, wir bieten neben konventionellen Produkten auch Ökostromprodukte an, deren Herkunft aus erneuerbaren Energien nachgewiesen wird. Ob für Ihr Portfolio auch spezifische Ökogas- oder Biogasprodukte verfügbar sind, klären wir im Rahmen der Angebotslegung individuell.

Werden auch Wärmepumpentarife angeboten?

Für Stromlieferstellen mit Wärmepumpen bieten wir passende Stromprodukte an, sofern die technischen Voraussetzungen beim Netzbetreiber erfüllt sind. Bitte sprechen Sie Ihren enfi-Ansprechpartner an, damit wir die Konditionen für Ihre Wärmepumpenlieferstellen prüfen können.

Warum brauchen wir einen Rahmenvertrag?

Ein Rahmenvertrag bündelt Ihre Objekte unter einheitlichen Konditionen und Prozessen. So profitieren Sie von individuellen Preisen, vereinfachter Verwaltung und einem zentralen Ansprechpartner für Ihr gesamtes Portfolio.

Wie lange sind eure Angebote gültig?

Angesichts der aktuellen Marktsituation sind unsere Angebote in der Regel zeitlich befristet gültig. Die konkrete Bindefrist entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot. Nach Ablauf prüfen wir gern eine Aktualisierung.

Welche Angaben sollte ich als Interessent für eine Angebotslegung zur Bepreisung von Erdgas- und Stromprodukten der enfi übermitteln?

Für eine Angebotserstellung benötigen wir insbesondere: Adress- und Kontaktdaten, Aufstellung der Lieferstellen, Jahresverbräuche bzw. Lastgänge sowie gewünschte Vertragslaufzeit. Weitere objektspezifische Angaben können je nach Portfolio sinnvoll sein.

24. Welche Interessenten an Erdgas- und Stromprodukten werden im Vorfeld einer Angebotslegung hinsichtlich Ihrer Bonität geprüft?

Vor Angebotslegung bzw. Vertragsabschluss behalten wir uns eine Bonitätsprüfung unserer Interessenten vor. Dies betrifft in der Regel alle gewerblichen Kunden, insbesondere bei größeren Portfolios oder höheren Abnahmevolumina.

Für welche Laufzeit kann man sich Erdgas- und Strommengen zum Festpreis, basierend auf tagesaktuellem Preisniveau, sichern?

Festpreiskonditionen können – abhängig von Marktumfeld und Produkt – für unterschiedliche Laufzeiten vereinbart werden, typischerweise zwischen 12 und 36 Monaten. Die konkret mögliche Laufzeit wird in Ihrem individuellen Angebot dargestellt.

Welche vertragliche Mengenflexibilität habe ich als enfi-Kunde?

Die Mengenflexibilität (z.B. Toleranzbänder um die prognostizierte Jahresmenge) ist vertraglich geregelt. Details zu Mehr- oder Mindermengenabrechnung entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot bzw. Vertrag. Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Spielräume gern.

Bieten Sie Strom- und Erdgastarife aus erneuerbaren Energiequellen an?

Ja, wir bieten Stromprodukte aus erneuerbaren Energiequellen an, die über entsprechende Herkunftsnachweise dokumentiert werden. Ob auch spezielle Erdgasprodukte mit biogenen Anteilen bzw. CO₂-Kompensation für Ihr Portfolio verfügbar sind, erläutern wir Ihnen gern im Rahmen eines Angebots.

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