• Datenschutz App

    Datenschutzerklärung für die ENFI App Erhebung, Verarbeitung und Nutzung persönlicher Daten Die Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten geschieht unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um Ihnen die oben genannte App anbieten zu können. Diese Erklärung beschreibt, wie und zu welchem Zweck Ihre Daten erfasst und genutzt werden. Durch die Verwendung dieser App stimmen Sie der Erfassung, Nutzung und Übertragung Ihrer Daten gemäß dieser Datenschutzerklärung zu. Bei der Nutzung unserer App werden aus organisatorischen und technischen Gründen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO bei dem Auftragnehmer, envago GmbH, folgende Daten verarbeitet: IP-Adressen der Besucher Name der aufgerufenen Seiten Datum und Uhrzeit des Besuchs Name des Betriebssystems, sowie Versionsnummer App-Versionsnummer Telekommunikationsanbieter Endgerätetyp Zählernummer Vertragsnummer Zählerstandsdaten Zählerbezeichnung Wenn und soweit Dritte im Rahmen der App Nutzung und Weiterentwicklung tätig sind, erhalten diese personenbezogenen Daten nur in dem Umfang, in welchem die Übermittlung für die entsprechende Leistung erforderlich ist. Für den Fall, dass wir bestimmte Teile der Datenverarbeitung auslagern („Auftragsverarbeitung“), verpflichten wir Auftragsverarbeiter vertraglich dazu, personenbezogene Daten nur im Einklang mit den Anforderungen der Datenschutzgesetze zu verwenden und den Schutz der Rechte der betroffenen Person zu gewährleisten. Cookies Wir setzen in einigen Bereichen unserer App Cookies ein. Diese werden lokal auf Ihrem Endgerät gespeichert und beim erneuten Besuch der Seite abgerufen. Wir setzen diese ein, um Ihnen unsere Leistung individueller zur Verfügung stellen zu können. Lokale Datenablage Ihre Daten liegen verschlüsselt auf Ihrem Endgerät vor. Wir verwenden dafür die implementierte, transparente Verschlüsselung mit der maximalen Schutzstufe. Die Daten liegen nur dann in entschlüsselter Form vor, wenn Sie Ihr Endgerät entsperrt haben. Vergeben Sie keinen Gerätecode, greift die transparente Datenträgerverschlüsselung des Betriebssystems. Erheben von statistischen Kennzahlen Wir erheben mit der Funktion IdentifierForVendor die Anzahl der aktiven Nutzer dieser App. Darüber hinaus findet keine Extrapolation statt. Registrierfunktion Die im Rahmen der Registrierung eingegebenen Daten werden nur für die Zwecke der Nutzung des Angebotes verwendet. Die erhobenen Daten sind aus der Eingabemaske im Rahmen der Registrierung ersichtlich. Datenerhebung zu Werbezwecken Sofern Daten zu Werbezwecken genutzt werden, dienen sie ausschließlich dazu, die konzerneigenen Produkte und Veranstaltungen zu bewerben. Eine Übermittlung an andere Marktteilnehmer oder andere Dritte findet nicht statt. Rechtsgrundlagen und Speicherdauer Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung nach den vorstehenden Ziffern ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO. Sofern nicht spezifisch angegeben, speichern wir personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung der verfolgten Zwecke notwendig ist. Ihre Rechte als Betroffener Als Betroffener haben Sie gegenüber der jeweils verantwortlichen Stelle der ENFI Energie für Immobilien GmbH folgende Rechte auf: Unterrichtung bei der direkten Datenerhebung bei Ihnen: Über die Identität der verantwortlichen Stelle, über die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung und über deren ggf. erfolgende Übermittlung an Dritte. Benachrichtigung bei der erstmals - ohne Ihre Kenntnis - erfolgenden Speicherung Ihrer Daten: Über die Identität der verantwortlichen Stelle, über deren Art und über die Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung. Auskunft von der verantwortlichen Stelle: Über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten, über deren Herkunft und Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Ihre Daten ggf. weitergegeben werden, und über den Zweck der Datenspeicherung. Berichtigung: Unrichtig gespeicherter Daten Sperrung: Strittiger oder nicht mehr benötigter, aber aufbewahrungspflichtiger Daten. Löschung: Nicht mehr erforderlicher Daten, wenn diese keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen. Speziellen Widerspruch: Gegen die Nutzung und Übermittlung Ihrer Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung. Generellen Widerspruch: Gegen Verarbeitung und Nutzung von zu Ihrer Person erhobenen Daten aufgrund entgegenstehender persönlicher Gegebenheiten. Jederzeitigen Widerruf einer von Ihnen erteilten Einwilligung: Zur Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten, die nicht aufgrund einer vorrangigen Gesetzesvorschrift oder unmittelbar zur Abwicklung eines bestehenden Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten, und Sie haben das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch uns zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a) DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a) DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Abs. 1 haben Sie das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von uns einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, von uns die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: - die Richtigkeit der personenbezogenen Daten wird von Ihnen bestritten, und zwar für eine Dauer, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen, - die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnten und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt; - wir die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie die Daten jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigten, oder - Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs.1 DS-GVO eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe unseres Unternehmens gegenüber den Ihren überwiegen. Kontaktmöglichkeiten Bei der Kontaktaufnahme mit dem Anbieter (zum Beispiel per Kontaktformular oder E-Mail) werden die Angaben des Nutzers zwecks Bearbeitung der Anfrage sowie für den Fall, dass Anschlussfragen entstehen, gespeichert. Kontaktadresse E-Mail: info@enfi.de Datenschutzbeauftragter Wenn Sie Fragen oder Anmerkungen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, können Sie sich direkt an unseren Datenschutzbeauftragten wenden, der auch im Falle von Auskunftsersuchen, Anträgen oder Beschwerden zur Verfügung steht. Datenschutzbeauftragte/r: Holger Kleinekort ENFI Am Jostenhof 15 47441 Moers Deutschland Tel.: 02841/104-101 E-Mail: datenschutz@enfi.de Sie haben das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu beschweren. Die Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde lautet: Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Postfach 20 04 44 40102 Düsseldorf Tel.: 0211/38424-0 Fax: 0211/38424-10 E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle ENFI Energie für Immobilien GmbH Geschäftsführung Am Jostenhof 15 47441 Moers Telefon: 02841 104-0 Telefax: 02841 104-444 Web: www.enfi.de E-Mail: info@enfi.de Handelsregister Amtsgericht Kleve Register-Nr. HRB 5103 Aufsichtsratsvorsitzender: Volker Marschmann Stand: 18.05.2021 mehr

  • Nutzungsbedingungen Ableseservice

    Nutzungsbedingungen für den ENFI Ableseservice Nutzungsbedingungen für den ENFI Ableseservice 1. Gegenstand der Bedingungen Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen der ENFI Energie für Immobilien GmbH (nachfolgend ENFI genannt) und dem Online-Kunden im Rahmen des Angebotes des ENFI Ableseservice. Der für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistungen erforderliche Internetzugang sowie die jeweiligen Online-Verbindungen sind weder Gegenstand dieser Bedingungen noch Gegenstand der Dienstleistungen der ENFI. 2. Online-Kunde Online-Kunden sind Strom- & Gas-Kunden der ENFI, die den ENFI Ableseservice nutzen. 3. Leistungen 3.1 Allgemeine Leistungen, Geschäftsabwicklung auf elektronischem Wege Das Angebot ENFI Ableseservice ermöglicht dem registrierten Online-Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Gegebenheiten, bestimmte Belange ohne gesondertes Entgelt auf elektronischem Wege über das Internet abzuwickeln. Zu diesem Zweck wird vereinbart, dass Willenserklärungen im Rahmen von Geschäften zwischen der ENFI und dem Online-Kunden auch auf elektronischem Wege über das Internet abgegeben werden können, soweit die Angebote des ENFI Ableseservice diese Möglichkeit vorsehen und die technischen und betrieblichen Gegebenheiten dies im jeweiligen Einzelfall zulassen. Dem Online-Kunden sind die üblichen Risiken der Internetnutzung bekannt, insbesondere ist dem Online-Kunden bewusst, dass die Datenübertragung im Internet Sicherheitslücken aufweisen kann. 3.2 Voraussetzungen der Inanspruchnahme des ENFI Ableseservice Für die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung ist eine Registrierung des Kunden für den ENFI Ableservice erforderlich. Nach der Registrierung erhält der Kunde eine E-Mail mit einem Aktivierungslink, über welchen das Angebot im ENFI Ableseservice freigeschaltet wird. Nach der Aktivierung kann sich der Kunde mit dem selbst gewählten Benutzernamen und Passwort im ENFI Ableseservice anmelden. Alle personenbezogenen Daten, die der Online-Kunde im Dialog und Antragsformular angibt, werden gemäß dem Datenschutzgesetz verarbeitet und nur zum Zwecke verwendet, für den die Einwilligung des Online-Kunden erteilt wird. 3.3 Legitimation des Online-Kunden Nach erfolgter Aktivierung des ENFI Ableseservice wird der Kunde als Online-Kunde ausschließlich über den zur Verfügung gestellen Benutzernamen sowie das persönliche Passwort legitimiert und ist zur Geschäftsabwicklung im Rahmen des von der ENFI angebotenen ENNI Ableseservice berechtigt. 4. Sicherheitsvorkehrungen 4.1 Benutzername und persönliches Passwort Der Benutzername und das persönliche Passwort stellen wesentliche Sicherheitsvorkehrungen des ENFI Ableseservice dar. Jede Person, die diese Daten kennt, gilt gegenüber der ENFI als seitens des Online-Kunden zur Abgabe und Entgegennahme rechtsverbindlicher Willenserklärungen legitimiert und hat demzufolge bspw. die Möglichkeit, den ENFI Ableseservice zur Geschäftsabwicklung zu nutzen sowie kundenspezifische Daten verbindlich zu melden. Der Online-Kunde hat die in Ziffer 4 genannten Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten und das Passwort unverzüglich zu ändern, wenn er den Verdacht hat, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von diesem erlangt hat. 4.2 Missbrauchsgefahr Von Dritten unter Verwendung von gültigen Sicherheitsvorkehrungen abgegebene Erklärungen verpflichten den Online-Kunden in gleicher Weise, als ob dieser selbst die Erklärung abgegeben hätte. Dies gilt nur dann nicht, wenn der Online-Kunde nachweist, dass die Erklärung unter missbräuchlicher Verwendung gültiger Sicherheitsvorkehrungen erfolgte und den Online-Kunden an diesem Missbrauch kein Verschulden trifft. Die genannten Sicherheitsvorkehrungen sind deshalb unter Beachtung der Vorgaben der Benutzerführung zu verwenden und vor der Kenntnisnahme durch unbefugte Dritte zu schützen, also geheim zu halten. 4.3 Zugangswege zum ENNI Kundenportal Es besteht die Gefahr, dass die dem Schutz des Online-Kunden dienenden Sicherheitsvorkehrungen Unbefugten zugänglich werden könnten, wenn das ENFI Ableseservice nicht direkt über www.enfi.de, sondern über verlinkte Internetverbindungen angewählt wird. Sollte der Online-Kunde trotz dieser Warnung andere Zugangswege als www.enni.de benutzen, so geschieht dies allein auf sein Risiko. Für eine missbräuchliche Verwendung von Sicherheitsvorkehrungen durch Dritte gilt Ziffer 4.2 entsprechend. 5. Abgabe von Erklärungen im ENFI Ableseservice 5.1 Abgabe von Erklärungen durch den Online-Kunde n Erklärungen jeder Art, die unter Verwendung von gültigen Sicherheitsvorkehrungen des Online-Kunden auf elektronischem Wege abgegeben werden, erlangen Wirksamkeit mit der abschließenden Freigabe zur Übermittlung und Zugang bei der ENFI. Der Online-Kunde hat alle von ihm eingegebenen Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. 5.2 Auftragsdurchführung Die ENFI bearbeitet die im Rahmen des ENFI Ableseservice abgegebenen Erklärungen ausschließlich anhand der vom Online-Kunden eingegebenen Daten. Für deren Richtigkeit ist deshalb allein der Online-Kunde verantwortlich. Eine Prüfungspflicht auf Seiten der ENFI besteht nicht. Fehlerhafte Angaben können Fehler bei der Rechnungslegung und damit Schäden für den Kunden zur Folge haben; ein Ersatzanspruch gegen die ENFI ist ausgeschlossen. 6. Änderungen der Nutzungsbedingungen Die Nutzungsbedingungen können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche nicht vorhersehbar und deren Nichtberücksichtigung die Nutzung merklich stören würde. Beabsichtigte Änderungen der Nutzungsbedingungen werden mindestens 6 Wochen vor ihrem Wirksamwerden dem Kunden auf elektronischem Weg per E-Mail mitgeteilt. 7. Haftung Im Rahmen der Geschäftsbeziehung ENFI Ableseservice gilt folgende Haftungsregelung: 7.1 Haftung bei Verlust oder sonstige Beeinträchtigung von Daten Für den Verlust oder die sonstige Beeinträchtigung von Daten haftet die ENFI nur dann, wenn dies von der ENFI vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. 7.2 Haftung bei übrigen Schäden Die Haftung für alle übrigen, auch mittelbaren Schäden ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für Schäden, die durch den Missbrauch des Passworts oder durch fehlerhafte Eingaben im ENFI Ableseservice verursacht wurden oder die aus der Nichtnutzbarkeit bzw. -verfügbarkeit der Leistungen von Internet- oder Serviceprovidern resultieren. 7.3 Haftung bei unberechtigter Einsicht in Daten Die ENFI übernehmen keine Haftung für Schäden, die durch eine unberechtigte Einsichtnahme in unverschlüsselt per E-Mail übertragene Daten eintreten können. Bei unverschlüsselten E-Mails ist es möglich, dass unberechtigte Dritte diese auf ihrem Weg durch das Internet abfangen, lesen und verändern. 8. Weitere Geschäftsbedingungen Ergänzend gelten produktbezogen die jeweils gültigen Vertrags- und Geschäftsbedingungen der ENFI. 9. Anwendbares Recht Auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Online-Kunden und der ENFI findet deutsches Recht Anwendung, es sei denn, dieses verweist auf eine ausländische Rechtsordnung. Erfüllungsort ist Moers. Gerichtsstand ist Moers, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. 10. Rechtsnachfolge Die ENFI ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dieser Geschäftsbeziehung auf einen Dritten zu übertragen. Die Übertragung bedarf der Zustimmung des Online-Kunden, es sei denn, es handelt sich um ein mit der ENFI verbundenes Unternehmen im Sinne von §15 AktG oder um ein Unternehmen, das hinreichende Gewähr für die Einhaltung der vertraglichen Pflichten bietet. 11. Schlussbestimmungen Sind allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften. Moers, 18.05.2021 ENFI Energie für Immobilien GmbH Am Jostenhof 15 47441 Moers E-Mail-Adresse: info@enfi.de mehr

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  • Darum enfi

    enfi Über uns Darum enfi Darum enfi enfi ist nicht einfach nur ein Energieversorger. Wir sind Partner, Problemlöser und Möglichmacher – speziell für Unternehmen aus der Immobilienwirtschaft. Für wen wir arbeiten Unser Ziel Ihre Vorteile mit enfi Zahlen, die für sich stehen Kontakt aufnehmen Wir machen es möglich – für Sie. In einer Branche, in der Verlässlichkeit, Planungssicherheit und persönlicher Service zählen, stehen wir an Ihrer Seite: mit durchdachten, praxisnahen Energielösungen. Verbunden mit dem Anspruch, Verwaltern, Eigentümern und Mietern den Alltag spürbar zu erleichtern. Energie einfach machen Die Energieversorgung von Immobilien ist komplex – aber sie muss sich nicht kompliziert anfühlen. Mit uns werden Energieprozesse überschaubar, Verträge transparent und Kommunikation menschlich. Für wen wir arbeiten: Hausverwaltungen & WEG-Verwalter Wohnungsbaugesellschaften & Genossenschaften Projektentwickler & Bestandshalter kommunale & private Eigentümer UNSER ZIEL: Ihre Energie soll Ihnen nie wieder Kopfschmerzen bereiten. Wir wollen nicht der größte, sondern der beste Anbieter sein – für Sie. Deshalb hören wir zu, fragen nach und liefern Lösungen, die wirklich passen. Weil Energie Vertrauen braucht – und keinen Tarifdschungel. Ihre Vorteile mit enfi Branchenspezialisierung statt Standardprodukt Wir kennen die Anforderungen von Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen, Eigentümergemeinschaften und Filialisten. Unsere Services, Prozesse und Tarife passen wir immer individuell an – von der Abrechnung nach Liegenschaft bis hin zur Vertragslaufzeit. Persönliche Ansprechpartner:in statt Callcenter Bei enfi haben Sie eine feste Ansprechpartner:in – immer für Sie erreichbar, immer kompetent und immer engagiert. Keine anonyme Kundenhotline, keine Weiterleitung in Warteschleifen. Wir sind einfach da für Sie und kümmern uns. Transparenz, Fairness & Verständlichkeit Bonusfallen, versteckte Gebühren und Überraschungsklauseln gibt es in unseren Verträgen nicht. Stattdessen bekommen Sie genau das, was Sie brauchen – alles klar formuliert und rechtssicher aufbereitet. Digitale Lösungen mit echtem Mehrwert Ob Zählerstandübermittlung, Vertragsarchivierung oder Objektverwaltung – unsere digitalen Tools machen Ihre Arbeit einfacher. Besonders in Kombination mit unserem Kundenportal für die Immobilienwirtschaft. Energie mit Perspektive enfi steht für zukunftsfähige Energieversorgung – ob nachhaltige Versorgungskonzepte, CO 2 -Reduktion oder Wärmeliefercontracting. Wir denken mit, natürlich auch für morgen. Zahlen, die für sich sprechen > 1.000 Immobilienunternehmen vertrauen bereits auf enfi 100 % persönliche Beratung – kein automatisierter Vertrieb > 90 % Weiterempfehlungsquote unter unseren Bestandskunden Bundesweite Versorgung mit Strom, Gas und Wärme Unsere Partner, die auf uns vertrauen Mehr erfahren – persönlich & unverbindlich Sie überlegen, ob enfi zu Ihrer Verwaltung oder Ihrem Unternehmen passt? Dann lassen Sie uns sprechen. Wir zeigen Ihnen, was wir für Ihre Liegenschaften tun können – ganz ohne Verkaufsdruck. Telefon: 0800 – 888 1040 Finden Sie Ihren Ansprechpartner mehr

  • enfi Relaunch Demo

    Ihr Energieversorger für die Immobilienwirtschaft Für Hausverwaltungen, Wohnungsunternehmen und Filialbetriebe – mit persönlichem Service und cleveren digitalen Lösungen. Angebote Für Die Immobilienwortschaft Angebote Für Filialisten Finden Sie Ihren Ansprechpartner Ihre Postleitzahl Kontakt finden Leider konnte für diese Postleitzahl kein Ansprechpartner gefunden werden. mehr

  • Informationen zum Energiemarkt

    Informationen zur Lage am Energie­markt Die aktuelle Situation auf dem Energiemarkt ist außergewöhnlich. Um die gestiegenen Energiepreise abzufedern, hat die Bundesregierung unterschiedliche Entlastungspakete auf den Weg gebracht. Auf dieser Seite erhalten Sie fortlaufend aktualisierte Informationen über die jeweiligen Maßnahmen und Ihre Auswirkungen für Sie als Kunden. Aktuelle Versorgungslage Die Energieversorgung der Menschen in Deutschland ist derzeit gesichert, obwohl die Lage angespannt ist und sich zuverlässige Prognosen schwierig gestalten. Dies gilt natürlich auch für Kunden von Enfi. Bereits jetzt werden Vorkehrungen getroffen, eine sichere Versorgung mit Strom und Gas auch im nächsten Jahr gewährleisten zu können. Gleichzeitig ergreift der Staat Maßnahmen, die um ein Vielfaches gestiegenen Energiekosten abzufedern und auszugleichen. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick zu den geplanten Maßnahmen der Regierung. Hinweis Aktuell arbeiten wir mit Hochdruck daran, alle ausstehenden Rechnungen zu erstellen. Sollten Sie bereits Ihre Rechnung erwarten, so können Sie damit bis Ende Juni rechnen. Sämtliche Erleichterungen, die sich aus diesen Entlastungsmaßnahmen in Bezug auf Ihre Leistungen bei Enni ergeben, geben wir selbstverständlich an Sie weiter. Berechnen Sie Ihre individuelle Ersparnis durch die Strom- bzw. Gaspreisbremse Nutzen Sie einfach unseren Rechner, um Ihre Entlastung durch die Strom- und Gaspreisbremse zu berechnen. Grundlage der Berechnung sind die aktuelle Gesetzeslage und Ihre Angaben. Bitte beachten Sie, dass die Entlastungen nicht verbindlich sind und nur ungefähre Werte angeben. Je nach Konstellation kann der tatsächlich verwendete Jahresverbrauch von dem in den Energiepreisrechner eingegebenen abweichen. Der Arbeitspreis ist inklusive Umsatzsteuer anzugeben. Die Berechnung des Entlastungsbetrages basiert auf Referenzpreisen von 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas und 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom, inklusive Netzentgelten, Messstellenentgelten und staatlich veranlassten Preisbestand­teilen sowie der Umsatzsteuer. Der Referenzpreis gilt nur für 80% des im Jahr 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für die Berechnung des Entlastungsbetrages des Abschlags werden elf Abschläge pro Jahr angenommen. Strompreisbremse Gaspreisbremse Arbeitspreis: Cent Jahresverbrauch: kWh Arbeitspreis: Cent Jahresverbrauch: kWh Staatliche Entlastungspakete Der am 29. September 2022 durch die Bundesregierung vorgestellte wirtschaftliche Abwehrschirm der Bundesregierung gegen die Folgen des russischen Angriffskrieges soll den drastisch gestiegenen Energiekosten in Deutschland entgegenwirken. Im Fokus des Plans steht die Einführung einer Energiepreisbremse. Zusätzlich hat der Gesetzgeber eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf 7 Prozent für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2024 beschlossen. Enfi wird dies in Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung entsprechend berücksichtigen. Bereits Anfang September hat die Bundesregierung ein 65 Milliarden Euro umfassendes Entlastungspaket auf den Weg gebracht, das kurzfristige Hilfen wie Einmalzahlungen an Rentner und Studierende, eine Strompreisbremse, eine Übergewinnsteuer bei Energiefirmen und weitere Steuerentlastungen beinhaltet. FAQ zur Energiepreisbremse & "Soforthilfe Dezember" Was ist unter der "Soforthilfe Dezember" zu verstehen? Was ist unter der "Soforthilfe Dezember" zu verstehen? Der Gesetzgeber hat beschlossen für Privatkunden sowie kleine und mittlere Unternehmen einmalig die Abschlagszahlung für Gas und Wärme zu übernehmen. Die Maßnahme soll als finanzielle Brücke bis zur Einführung der Gaspreisbremse spätestens ab März 2023 dienen. Wichtig ist, dass der Dezember nicht gleichbedeutend mit einem "Freimonat" ist. Das bedeutet, dass sie nicht jeglichen Gas- bzw. Wärmevebrauch erstattet bekommen, sondern sich die Höhe Ihrer individuellen Entlastung nach dem im Monat September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch richtet. Die konkrete Berechnungsgrundlage für Ihren individuellen Verbrauch teilen wir Ihnen in Kürze an dieser Stelle mit. Wer erhält die "Soforthilfe Dezember"? Wer erhält die "Soforthilfe Dezember"? Die "Soforthilfe Dezember" richtet sich ausschließlich an Gas- und Wärmekunden. Sie ist für Haushalte sowie kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas vorgesehen. Der Bezug von Erdgas in Mietwohnungen oder Wohnungseigentümergemeinschaften wird ebenfalls bezuschusst. Für Mieter gilt, dass die Entlastung mit der nächsten jährlichen Nebenkostenabrechnung durch die Vermieter an sie weitergegeben wird. Bei der Versorgung mit Wärme ist Enfi als Wärmeversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, Kunden ihre Dezember-Zahlungen zu erlassen oder per Direktzahlung zu erstatten. Wie gibt Enfi die "Soforthilfe Dezember" an Kunden weiter? Wie gibt Enfi die "Soforthilfe Dezember" an Kunden weiter? Für Gas- oder Wärmekunden von Enfi entfällt für den Dezember 2022 die Pflicht, vertraglich vereinbarte Voraus- oder Abschlagszahlungen zu leisten. Sollten Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird der entsprechende Betrag nicht eingezogen. Sollten Sie einen Dauerauftrag eingerichtet haben, können Sie diesen entweder selbstständig für die Dezember-Zahlung unterbrechen oder alternativ weiter laufen lassen. In diesem Fall erhalten Sie über eine Verrechnung in Ihrer Jahresrechnung die vorgesehene Erstattung zu einem späteren Zeitpunkt. Sollten Sie im Dezember keinen Abschlag für Gas oder Wärme zahlen müssen, werden wir den gesetzlich vorgeschriebenen Entlastungsbetrag Ihrem Vertragskonto gutschreiben. Damit wird die im Laufe des Dezembers oder Januars vorgesehene Abrechnung direkt um den Entlastungsbetrag reduziert. Wie wird die geplante Gaspreisbremse aussehen? Wie wird die geplante Gaspreisbremse aussehen? Die von der Bundesregierung angekündigte Gaspreisbremse sieht folgende Preisdeckelung vor: Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs wird der Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde/brutto begrenzt. Für Wärme auf 9,5 Cent pro Kilowattstunde/brutto. Für die verbleibenden 20 Prozent Ihres Verbrauchs zahlen Sie Ihren vertraglich vorgesehenen Preis pro Kilowattstunde/brutto. Die Gaspreisbremse tritt zum 1. März 2023 ggf. rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft. Große, industrielle Verbraucher sollen bereits ab Januar von der Gaspreisbremse profitieren. Es soll ein Garantiepreis von 7 Cent pro Kilowattstunde/netto für Gas bzw. 7,5 Cent für Wärmekunden für 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge (zugrunde liegt der Verbrauch von November 2021 bis Oktober 2022) gelten. Enfi trifft bereits jetzt alle hierzu notwendigen Vorbereitungen. Für Enfi-Kunden besteht kein gesonderter Handlungsbedarf. Wie wird die geplante Strompreisbremse aussehen? Wie wird die geplante Strompreisbremse aussehen? Ab Januar 2023 soll der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde/brutto für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs begrenzt. Aktuell diskutieren der Gesetzgeber und die Energiewirtschaft noch über mögliche Alternativen, da für die Umsetzung der Strompreisbremse bis Januar 2023 wenig Zeit zur Verfügung steht. Größere Unternehmen mit hohem Stromverbrauch sollen 70 Prozent der bisherigen Verbrauchsmenge zu einem garantierten Arbeitspreis von 13 Cent pro Kilowattstunde/netto beziehen können (zzgl. Steuern, Abgaben & Umlagen). Sollten Kunden weiterhin Energie sparen? Sollten Kunden weiterhin Energie sparen? Unabhängig von den geplanten Entlastungsmaßnahmen ist es nach wie vor sinnvoll Energie zu sparen. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Weniger Energie zu verbrauchen bedeutet, dass geringere Kosten entstehen, insbesondere, weil Strom- & Gaspreise insgesamt trotz gesetzlicher Preisbremsen steigen. Es hilft dabei den Preisdruck auf Energie zu verringern und die Wahrscheinlichkeit einer Gasmangellage zu reduzieren. Zusätzlich leisten Sie einen Beitrag zum Klimaschutz, wenn Sie Ihren persönlichen Energieverbrauch niedrig halten. Müssen Kunden nun "aktiv" werden? Müssen Kunden nun "aktiv" werden? Zum aktuellen Zeitpunkt besteht für Kunden von Enfi kein Handlungsbedarf, um Entlastungen durch die beschriebenen Maßnahmen zu erhalten, Enfi gibt diese automatisch an Sie weiter. Es ist natürlich weiterhin sinnvoll einen bewussten Umgang mit Energie zu pflegen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen regelmäßig Ihren Abschlag zu prüfen und bei Bedarf anzupassen, um hohen Nachzahlungsforderungen entgegenzuwirken. Eine regelmäßige Mitteilung Ihres aktuellen Zählerstands schafft ebenfalls Transparenz über Ihren Energieverbrauch. Gibt Enfi die Entlastungen, die sich aus den Entscheidungen der Bundesregierung ergeben, an Kunden weiter? Gibt Enfi die Entlastungen, die sich aus den Entscheidungen der Bundesregierung ergeben, an Kunden weiter? Selbstverständlich gibt Enfi sämtliche Änderungen, die sich bspw. aus dem Wegfall der Gasbeschaffungsumlage, Preisbremsen oder Mehrwertsteuersenkungen ergeben, an Sie weiter. Enfi arbeitet mit Hochdruck daran, daraus resultierende Anpassungen umzusetzen. Sollten sich im Laufe dieses Prozesses noch Änderungen an der Umsetzung einzelner Entlastungsmaßnahmen ergeben oder als notwendig erweisen, aktualisieren wir diese Seite entsprechend. Gasbeschaffungsumlage tritt nicht in Kraft Die ursprünglich für den 1. Oktober 2022 vorgesehene Gasbeschaffungsumlage, die die enormen Mehrkosten von Gasimporteuren ausgleichen sollte, um Insolvenzen zu vermeiden, ist nicht in Kraft getreten. Grund hierfür ist die geplante Verstaatlichung von Uniper, dem größten deutschen Gasimporteur. Gasspeicherumlage ab 1. Oktober 2022 Das neue Energiewirtschaftsgesetz legt erstmalig Füllstandsvorgaben für deutsche Gasspeicher fest. Gasspeicherbetreiber können also nicht wie bisher autark entscheiden, wann Speichermengen aufgestockt werden (vorzugsweise in den Sommermonaten, wenn Gaspreise besonders niedrig waren). Daraus resultierende Mehrkosten werden über die Erhebung der so genannten Gasspeicherumlage ausgeglichen. Seit dem 1. Oktober 2022 betragen die Kosten 0,059 Cent pro Kilowattstunde für Gaskunden. Ab dem 1. Juli 2023 erhöht sich die Gasspeicherumlage auf 0,145 Cent pro Kilowattstunde . Anpassungen an den unterschiedlichen Umlagen berücksichtigt Enfi umgehend. mehr

  • Ansprechpartner

    Über uns

    enfi Über uns Ansprechpartner Ihr Ansprechpartner für Ihre Energieprodukte Sie haben Fragen? Wir helfen Ihnen – immer schnell, zuverlässig und persönlich. Die richtige Ansprechpartner:in finden Sie über unsere bequeme PLZ-Suche. Sie möchten mehr über unsere Produkte, Services und Leistungen erfahren und mit uns ins Gespräch kommen? Dann rufen Sie uns einfach an – unsere Energie-Expert:innen sind rund um die Uhr persönlich für Sie erreichbar. Finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner: Ihre Postleitzahl Kontakt finden Leider konnte für diese Postleitzahl kein Ansprechpartner gefunden werden. Mehr erfahren – persönlich & unverbindlich Sie wollen mehr und mit uns zusammenarbeiten? Dann lassen Sie uns sprechen. Wir zeigen Ihnen, was wir für Ihre Liegenschaften tun können – ganz ohne Verkaufsdruck. Telefon: 0800 – 888 1040 Finden Sie Ihren Ansprechpartner mehr

  • FAQ

    Service & Leistungen

    enfi Service & Leistungen FAQ Häufige Fragen Von Kundenportal und Tarifen über An- und Abmeldungen bis hin zu Rechnung und Zählerständen finden Sie hier Antworten auf alle wichtigen Fragen. Sie haben Fragen, wir haben Lösungen Wählen Sie einfach ein Thema und klappen Sie die gewünschte Frage auf. Allgemeines Kann ich meine monatlichen Abschläge ändern? Kann ich meine monatlichen Abschläge ändern? Ja, Sie können Ihren monatlichen Abschlag im Kundenportal anpassen oder sich an Ihren enfi-Ansprechpartner wenden. Wir empfehlen, die Abschlagshöhe an den erwarteten Jahresverbrauch anzulehnen, um Nachzahlungen zu vermeiden. Habe ich einen direkten Ansprechpartner? Habe ich einen direkten Ansprechpartner? Ja, als Geschäftskunde erhalten Sie einen festen enfi-Ansprechpartner. Ihren persönlichen Kontakt finden Sie in dem Ihnen vorliegenden Vertragswerk, über unsere PLZ-Suche oder die Ansprechpartner-Übersicht. Ab welchen Verbrauchsmengen versorgt die enfi bundesweit mit Erdgas und Strom? Ab welchen Verbrauchsmengen versorgt die enfi bundesweit mit Erdgas und Strom? Wir konzentrierten uns auf die Versorgung von Objekten der Immobilienwirtschaft, Filialisten und Bündelkunden mit entsprechenden Jahresverbräuchen. Ob Ihre Liegenschaften die Mindestvoraussetzungen erfüllen, klären wir gern im Rahmen einer individuellen Anfrage. Was versteht man unter den Bezeichnungen SLP und RLM? Was versteht man unter den Bezeichnungen SLP und RLM? SLP (Standardlastprofil) bezeichnet Lieferstellen ohne registrierende Leistungsmessung, bei denen der Verbrauch über standardisierte Profile abgerechnet wird. RLM (registrierende Leistungsmessung) steht für Lieferstellen mit viertelstündlicher oder stündlicher Messung, meist bei höheren Verbräuchen und Leistungen. Was ist eine Marktlokation für Erdgas- und Stromlieferstellen? Was ist eine Marktlokation für Erdgas- und Stromlieferstellen? Die Marktlokation ist eine vom Marktgebiet bzw. Netzbetreiber vergebene eindeutige Identifikationsnummer für den Verbrauchsort. Über diese Kennung werden Ihre Lieferstelle und alle zugehörigen Marktprozesse (z.B. Lieferantenwechsel, Abrechnung) abgewickelt. Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen? Wie kann ich ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen? Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie entweder im Kundenportal digital erteilen oder über ein entsprechendes Formular, das Sie von enfi erhalten. Mit dem Mandat ermöglichen Sie uns, fällige Abschläge und Rechnungsbeträge bequem von Ihrem Konto einzuziehen und bestehende Guthaben direkt auszuzahlen. Kundenportal Wo kann ich Bankdaten im Kundenprotal anlegen? Wo kann ich Bankdaten im Kundenprotal anlegen? Sie können Ihre Bankdaten bequem in unserem Kundenportal hinterlegen. Melden Sie sich dazu im Kundenportal an und wählen Sie im Bereich „Zahlungsdaten“ bzw. „Bankdaten“ die Funktion „Bankverbindung hinzufügen“. Wie kann ich Bankdaten im Kundenportal ändern? Wie kann ich Bankdaten im Kundenportal ändern? Eine Änderung Ihrer Bankverbindung nehmen Sie direkt im Kundenportal vor. Gehen Sie im angemeldeten Bereich auf „Bankdaten“ und passen Sie dort Ihre hinterlegte Bankverbindung an; die Änderung wird für zukünftige Abbuchungen berücksichtigt. Wie und wo finde ich meine Rechnung im Kundenportal? Wie und wo finde ich meine Rechnung im Kundenportal? Ihre Rechnungen stehen Ihnen im Kundenportal als PDF zum Download zur Verfügung. Nach dem Login finden Sie diese im Bereich „Rechnungen“ oder „Dokumente“, sortiert nach Abrechnungszeitraum. Auf Wunsch können wir Ihnen diese zusätzlich postalisch oder per E-Mail übermittelt. Wie kann ich meine Kontakt-E-Mail Adresse ändern? Wie kann ich meine Kontakt-E-Mail Adresse ändern? Ihre Kontakt-E-Mail-Adresse können Sie im Kundenportal unter „Persönliche Daten“ ändern. Die neue E-Mail-Adresse wird nach Speicherung für Benachrichtigungen und den Versand von Dokumenten verwendet. Haben Sie ein Kundenportal? Haben Sie ein Kundenportal? Ja, wir stellen unseren Kunden ein Kundenportal zur Verfügung. Dort können Sie Ihre Objekte einsehen. Hier lassen sich Abschläge und Bankdaten anpassen, Ihre Rechnungen einsehen und herunterladen sowie auf die Servicetools rund um Ihre Objekte zugreifen. Wie erhalte ich Zugang zum Kundenportal? Wie erhalte ich Zugang zum Kundenportal? Sie erhalten von enfi die Zugangsdaten bzw. eine Registrierungsinformation für das Kundenportal. Nach einmaliger Registrierung mit Ihren Vertrags- bzw. Kundendaten können Sie das Portal jederzeit mit Ihrem gewählten Passwort nutzen. Wie kann ich mich im Kundenportal anmelden, wenn ich bereits registriert bin? Wie kann ich mich im Kundenportal anmelden, wenn ich bereits registriert bin? Die Anmeldung erfolgt über die von uns vergebene Verwalter- oder Kundennummer. Diese können Sie Ihrem Rahmenvertrag entnehmen. Sollte Ihnen diese nicht vorliegen wenden Sie sich gerne an Ihren Ansprechpartner. An- & Abmeldungen Wie kann ich zu euch wechseln bzw. wer übernimmt den Wechselprozess? Wie kann ich zu euch wechseln bzw. wer übernimmt den Wechselprozess? Der Lieferantenwechsel zu enfi ist für Sie in der Regel sehr einfach. Nach Beauftragung übernehmen wir die notwendigen Schritte mit Ihrem bisherigen Lieferanten und dem Netzbetreiber. Sie stellen uns lediglich die relevanten Objekt- und Zählerdaten zur Verfügung. Welche Kündigungsfristen muss ich beachten? Welche Kündigungsfristen muss ich beachten? Die maßgebliche Kündigungsfrist ergibt sich aus Ihrem bestehenden Liefervertrag. Für ein Angebot und die Planung des Wechsels zu enfi prüfen wir gerne Ihre aktuelle Vertragslaufzeit auf Basis Ihrer letzten Rechnung oder ähnlicher Dokumente und koordinieren den frühestmöglichen Lieferbeginn mit Ihnen. Kann ich Lieferstellen hinzufügen oder auch wegnehmen? Kann ich Lieferstellen hinzufügen oder auch wegnehmen? Sie können Lieferstellen im Rahmen Ihres Vertrages hinzufügen oder abmelden. Bitte informieren Sie Ihren Ansprechpartner bei enfi rechtzeitig über geplante Zu- oder Abgänge, damit wir die Anmeldung bzw. Abmeldung beim Netzbetreiber fristgerecht durchführen können. Wie erfahre ich, ob die Anmeldung meiner Lieferstelle(n) bei enfi erfolgreich war? Wie erfahre ich, ob die Anmeldung meiner Lieferstelle(n) bei enfi erfolgreich war? Nach erfolgreicher Anmeldung Ihrer Lieferstellen erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung von enfi, in der der geplante Lieferbeginn ausgewiesen ist. Zusätzlich informieren wir Sie, falls es Rückfragen oder Besonderheiten seitens Netzbetreiber oder Vorlieferant gibt. Was passiert, wenn ein Eigentümerwechsel nicht vorzeitig gemeldet wir? Was passiert, wenn ein Eigentümerwechsel nicht vorzeitig gemeldet wir? Wird ein Eigentümerwechsel nicht rechtzeitig gemeldet, können Lieferverträge und Abrechnungen zunächst weiterhin auf den bisherigen Vertragspartner laufen. Bitte informieren Sie uns frühzeitig über Eigentümer- oder Verwalterwechsel, damit wir Verträge, Abrechnung und Daten fristgerecht anpassen können. Kann ich den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 h Stunden vollziehen? Kann ich den Lieferantenwechsel innerhalb von 24 h Stunden vollziehen? Ein Lieferantenwechsel unterliegt gesetzlichen und prozessualen Fristen der Marktkommunikation. Ein Wechsel innerhalb von 24 Stunden ist in der Regel nicht möglich. Wir stimmen den frühestmöglichen Lieferbeginn individuell mit dem Netzbetreiber und Vorlieferant ab. Rechnung & Zählerstände Wie und wann erhalte ich meine Jahresrechnung? Wie und wann erhalte ich meine Jahresrechnung? Die Jahresrechnung wird nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungszeitraums und der Übermittlung des Zählerstandes erstellt. In der Regel erhalten Sie diese wenige Wochen nach Stichtag. Sollten Sie nicht bereits im Kundenportal registriert sein, erhalten Sie einmal im Jahr zum Stichtag (i.d.R. 31.12.) Ihre Jahresrechnung per Post. Wie übermittle ich meine Zählerstände an euch? Wie übermittle ich meine Zählerstände an euch? Zählerstände können Sie einfach online an uns übermitteln, sobald Sie im Zuge der Jahresrechnung dazu aufgefordert werden. Alternativ sind Meldungen auch über Ihren bekannten Ansprechpartner oder auf den in unseren Schreiben genannten Wegen möglich. Wie erfolgt die Zählerstandsabfrage zum Stichtag? Wie erfolgt die Zählerstandsabfrage zum Stichtag? Zum Abrechnungsstichtag werden Zählerstände entweder durch den Netzbetreiber abgelesen oder durch Sie als Kunden erfasst. Die so gemeldeten Stände dienen als Grundlage für Ihre Jahresabrechnung. Wie lese ich einen Zweirichtungszäher richtig ab? Wie lese ich einen Zweirichtungszäher richtig ab? Bei einem Zweirichtungszähler werden in der Regel getrennte Zählwerke für Bezugs- und Einspeisemengen angezeigt. Bitte notieren Sie die jeweiligen Zählerstände entsprechend der Beschriftung (z.B. Bezug/Einspeisung) und übermitteln Sie beide Werte an enfi. Angebot, Tarife, Verträge Wie setzt sich der Arbeitspreis zusammen und welche Preisgarantie habe ich? Wie setzt sich der Arbeitspreis zusammen und welche Preisgarantie habe ich? Der Arbeitspreis setzt sich aus dem mit uns vereinbarten, reinen netto-Energiepreis, den Netzentgelten, staatlichen Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen. Ob und in welchem Umfang eine Preisgarantie gilt, ist in Ihrem individuellen Angebot bzw. Liefervertrag festgelegt. Werden auch Öko- bzw. Biotarife angeboten? Werden auch Öko- bzw. Biotarife angeboten? Ja, wir bieten neben konventionellen Produkten auch Ökostromprodukte an, deren Herkunft aus erneuerbaren Energien nachgewiesen wird. Ob für Ihr Portfolio auch spezifische Ökogas- oder Biogasprodukte verfügbar sind, klären wir im Rahmen der Angebotslegung individuell. Werden auch Wärmepumpentarife angeboten? Werden auch Wärmepumpentarife angeboten? Für Stromlieferstellen mit Wärmepumpen bieten wir passende Stromprodukte an, sofern die technischen Voraussetzungen beim Netzbetreiber erfüllt sind. Bitte sprechen Sie Ihren enfi-Ansprechpartner an, damit wir die Konditionen für Ihre Wärmepumpenlieferstellen prüfen können. Warum brauchen wir einen Rahmenvertrag? Warum brauchen wir einen Rahmenvertrag? Ein Rahmenvertrag bündelt Ihre Objekte unter einheitlichen Konditionen und Prozessen. So profitieren Sie von individuellen Preisen, vereinfachter Verwaltung und einem zentralen Ansprechpartner für Ihr gesamtes Portfolio. Wie lange sind eure Angebote gültig? Wie lange sind eure Angebote gültig? Angesichts der aktuellen Marktsituation sind unsere Angebote in der Regel zeitlich befristet gültig. Die konkrete Bindefrist entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Angebot. Nach Ablauf prüfen wir gern eine Aktualisierung. Welche Angaben sollte ich als Interessent für eine Angebotslegung zur Bepreisung von Erdgas- und Stromprodukten der enfi übermitteln? Welche Angaben sollte ich als Interessent für eine Angebotslegung zur Bepreisung von Erdgas- und Stromprodukten der enfi übermitteln? Für eine Angebotserstellung benötigen wir insbesondere: Adress- und Kontaktdaten, Aufstellung der Lieferstellen, Jahresverbräuche bzw. Lastgänge sowie gewünschte Vertragslaufzeit. Weitere objektspezifische Angaben können je nach Portfolio sinnvoll sein. 24. Welche Interessenten an Erdgas- und Stromprodukten werden im Vorfeld einer Angebotslegung hinsichtlich Ihrer Bonität geprüft? 24. Welche Interessenten an Erdgas- und Stromprodukten werden im Vorfeld einer Angebotslegung hinsichtlich Ihrer Bonität geprüft? Vor Angebotslegung bzw. Vertragsabschluss behalten wir uns eine Bonitätsprüfung unserer Interessenten vor. Dies betrifft in der Regel alle gewerblichen Kunden, insbesondere bei größeren Portfolios oder höheren Abnahmevolumina. Für welche Laufzeit kann man sich Erdgas- und Strommengen zum Festpreis, basierend auf tagesaktuellem Preisniveau, sichern? Für welche Laufzeit kann man sich Erdgas- und Strommengen zum Festpreis, basierend auf tagesaktuellem Preisniveau, sichern? Festpreiskonditionen können – abhängig von Marktumfeld und Produkt – für unterschiedliche Laufzeiten vereinbart werden, typischerweise zwischen 12 und 36 Monaten. Die konkret mögliche Laufzeit wird in Ihrem individuellen Angebot dargestellt. Welche vertragliche Mengenflexibilität habe ich als enfi-Kunde? Welche vertragliche Mengenflexibilität habe ich als enfi-Kunde? Die Mengenflexibilität (z.B. Toleranzbänder um die prognostizierte Jahresmenge) ist vertraglich geregelt. Details zu Mehr- oder Mindermengenabrechnung entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot bzw. Vertrag. Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen die Spielräume gern. Bieten Sie Strom- und Erdgastarife aus erneuerbaren Energiequellen an? Bieten Sie Strom- und Erdgastarife aus erneuerbaren Energiequellen an? Ja, wir bieten Stromprodukte aus erneuerbaren Energiequellen an, die über entsprechende Herkunftsnachweise dokumentiert werden. Ob auch spezielle Erdgasprodukte mit biogenen Anteilen bzw. CO₂-Kompensation für Ihr Portfolio verfügbar sind, erläutern wir Ihnen gern im Rahmen eines Angebots. Unsere Partner Mehr erfahren – persönlich & unverbindlich Sie wollen mehr und mit uns zusammenarbeiten? Dann lassen Sie uns sprechen. Wir zeigen Ihnen, was wir für Ihre Liegenschaften tun können – ganz ohne Verkaufsdruck. Telefon: 0800 – 888 1040 Finden Sie Ihren Ansprechpartner mehr

  • Immobilienwirtschaft

    enfi Immobilienwirtschaft Der Energiepartner für die Immobilienwirtschaft Energieversorgung und Services – speziell für Wohnungsunternehmen und Bestandshalter. Jetzt beraten lassen Energie-Experten für Ihre Immobilien Mit enfi erhalten Immobilienunternehmen einen Energieversorger, der versteht, worauf es ankommt: auf Zuverlässigkeit, Transparenz, Struktur. Und Lösungen, die den Alltag erleichtern. Als spezialisierter Partner für die Immobilien- und Wohnungswirtschaft bieten wir maßgeschneiderte Energieversorgung für Ihre Liegenschaften – bundesweit, nachhaltig und auf Ihre Verwaltungsprozesse abgestimmt. Ganzheitliche Energieversorgung für Wohn- und Gewerbeimmobilien Ob Strom, Erdgas oder digitale Verbrauchsoptimierung: enfi bietet ein umfassendes Leistungsportfolio für die Energieversorgung Ihrer Immobilien. Unsere Kunden profitieren von transparenten Rahmenverträgen , flexiblen Laufzeiten und einem persönlichen Ansprechpartner. Als moderner Energieversorger in Deutschland verbinden wir technisches Know-how mit echter Serviceorientierung. Wir unterstützen Sie nicht nur beim Wechselprozess, sondern auch bei der intelligenten Organisation Ihrer Energieversorgung – von der Anbindung neuer Objekte bis zur Übernahme von bestehenden Zählpunkten. Stärken auf einen Blick: Transparente Rahmenverträge Wechselservice für neue Objekte Zentrale Steuerung aller Zählpunkte Technische & organisatorische Begleitung UNSER ZIEL: eine zukunftssichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung – zugeschnitten auf die Prozesse Ihrer Verwaltung. Jetzt beraten lassen Energie für die Immobilienwirtschaft In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zählen nicht nur Kilowattstunden, sondern besonders Prozesse, Vertrauensaufbau und Entlastung im Alltag. Genau hier setzen wir an – mit Lösungen, die sowohl für große Immobiliengesellschaften als auch für einzelne Hausverwaltungen funktionieren. Als moderner Energieversorger in Deutschland verbinden wir technisches Know-how mit echter Serviceorientierung. Wir unterstützen Sie nicht nur beim Wechselprozess, sondern auch bei der intelligenten Organisation Ihrer Energieversorgung – von der Anbindung neuer Objekte bis zur Übernahme von bestehenden Zählpunkten. Wir bieten Ihnen: Klare Energielieferverträge mit nachvollziehbaren Konditionen Gebündelte Verbrauchsstellen über alle Objekte hinweg Digitale Unterstützung beim Management der Energiekosten in der Hausverwaltung Nachhaltige Energieversorgung – heute schon an morgen denken Als Immobilienverwalter oder Bestandshalter gestalten Sie aktiv den CO 2 -Fußabdruck Ihrer Gebäude. Wir helfen Ihnen, Nachhaltigkeit wirtschaftlich umzusetzen. Grünstromlösungen CO 2 -reduzierte Tarife ESG-Reporting-kompatible Daten Energieberatung für Ihre Liegenschaften Als Immobilienverwalter oder Bestandshalter haben Sie direkten Einfluss auf den ökologischen Fußabdruck Ihrer Gebäude. Deshalb unterstützen wir Sie bei der nachhaltigen Energieversorgung Ihrer Liegenschaften – sei es durch Grünstromlösungen, CO 2 -reduzierte Tarife oder ganzheitliche Energieberatung. Unsere Lösungen für die Immobilienwirtschaft orientieren sich dabei an realen Anforderungen: wirtschaftlich umsetzbar, nachvollziehbar im Reporting und langfristig planbar. Ob ESG-Vorgaben, Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Investoren oder der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von fossilen Quellen – enfi ist Ihr Partner für die nächste Phase der Immobilienbewirtschaftung. Jetzt Beratung anfordern Darum entscheiden sich andere für enfi Als Energieversorger mit Spezialisierung auf die Immobilienwirtschaft kombinieren wir Fachwissen mit Nähe zur Praxis. Dank unseres digitalen Kundenportals, klar definierter Abläufe und der Möglichkeit zur zentralen Steuerung aller Verträge, behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Energie für Wohnungswirtschaft und Gewerbeimmobilien. Unsere Kunden schätzen insbesondere: Maßgeschneiderte Energieversorgung statt anonymer Standardtarife Persönliche Beratung statt Callcenter-Kommunikation Klare, strukturierte Abwicklung aller Vertrags- und Wechselprozesse Digitales Kundenportal statt analoge Zettelwirtschaft 100 % Strukturiert & Maßgeschneidert „Mit enfi haben wir einen Partner gefunden, der unsere Sprache spricht und uns im Alltag wirklich entlastet.“ Karsten Beck, ImmoWohn GmbH Unsere Partner Energieversorgung, die Ihre Verwaltung stärkt Sie wollen Energiekosten optimieren, CO 2 -Ziele erreichen oder Abläufe effizienter gestalten? enfi bietet die passende Lösung. Gemeinsam analysieren wir Ihren Bestand, erkennen Potenziale und setzen Energiedienstleistungen um, die zu Ihren Objekten passen. Ob Strom- und Gasversorgung, Zählerstandmanagement oder die Integration in Ihre Verwaltungsprozesse – wir wissen, was Immobilienunternehmen benötigen. Sie haben Fragen, wir haben Lösungen Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen zum Thema „Energiepartner für die Immobilienwirtschaft“. Was unterscheidet enfi von klassischen Energieversorgern? Was unterscheidet enfi von klassischen Energieversorgern? Der große Unterschied zu klassischen Versorgern besteht darin, dass wir uns auf die Immobilienwirtschaft und Filialisten spezialisiert haben. Für Ihre Wohn- oder Gewerbeimmobilien bekommen Sie deshalb keine Standard-Tarife von uns, sondern maßgeschneiderte Energielösungen inklusive digitaler Verbrauchsoptimierung. Außerdem profitieren Sie von transparenten Rahmenverträgen und flexiblen Laufzeiten sowie einer persönlichen Ansprechpartner:in. Ist die Beratung wirklich kostenlos? Ist die Beratung wirklich kostenlos? Ja, wir beraten Sie kostenlos zu unserem Leistungsportfolio. Wie funktioniert der Anbieterwechsel mit enfi? Wie funktioniert der Anbieterwechsel mit enfi? Wenn Sie zur enfi wechseln, übernehmen wir den gesamten Wechselprozess für Sie – kostenlos. Das gilt auch für die Datenaufnahme. Ist enfi auch für kleinere Hausverwaltungen geeignet? Ist enfi auch für kleinere Hausverwaltungen geeignet? Ja, unsere Lösungen eignen sich auch für kleinere Hausverwaltungen – kontaktieren Sie uns gern unter Telefon: 0800 – 888 1040 . Wie starten wir eine Zusammenarbeit mit enfi? Wie starten wir eine Zusammenarbeit mit enfi? Das geht ganz einfach: Am besten rufen Sie uns unter 0800 – 888 1040 an. Wir nehmen uns Zeit für Sie. Jetzt beraten lassen Lassen Sie sich von unseren Energie-Expert:innen persönlich beraten und erhalten Sie ein Angebot, das exakt auf die Bedürfnisse Ihrer Liegenschaften abgestimmt ist. Telefon: 0800 – 888 1040 Zum Kontaktformular mehr

  • Filialisten

    enfi Filialisten Der Energiepartner für Filialisten Egal, ob regional, überregional oder bundesweit aufgestellt – wir bieten Filialisten passgenaue Energieversorgung und Services. Jetzt beraten lassen Wir sind die Energie-Expert:innen für Ihre Filialen Mit enfi erhalten Filialisten einen Energieversorger, der genau weiß, was zählt: Zuverlässigkeit, Transparenz, Struktur. Und Lösungen, die den Alltag erleichtern. Als spezialisierter Partner für Filialisten bieten wir maßgeschneiderte Energieversorgung für Ihre Filialen – bundesweit, nachhaltig und auf Ihre Verwaltungsprozesse abgestimmt. Moderne Energieversorgung – aus einer Hand Warum umständlich, wenn’s auch einfach geht? Lassen Sie Ihre Objekte nicht von mehreren Energieversorgern, sondern nur von enfi beliefern. All unsere Lösungen sind darauf ausgelegt, Ihre Aufwände zu minimieren und all Ihre Filialen zuverlässig, sicher und nachhaltig zu versorgen. Wir bieten Ihnen individuelle Energiekonzepte, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind. Und mit unserem umfassenden Service sorgen wir dafür, dass Ihre Energiekosten sinken und Ihre Effizienz steigt. Vorteile auf einen Blick: Einfacher Wechsel Transparente Verträge Sichere Versorgung Ausgezeichneter Service Individuelle Beratung UNSER ZIEL: eine zukunftssichere, wirtschaftliche und nachhaltige Energieversorgung – passgenau auf Ihre Anforderungen zugeschnitten. Jetzt beraten lassen Unsere Energie für Filialisten In der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zählen vor allem Prozesse, Vertrauensaufbau und Entlastung im Alltag. Genau das bietet Ihnen enfi – mit individuell konzipierten Lösungen, die für regional ebenso wie für überregional tätige Filialisten funktionieren. Als moderner Energieversorger in Deutschland kombinieren wir technisches Know-how mit echter Serviceorientierung. Wir unterstützen Sie beim Wechselprozess und bei der intelligenten Organisation Ihrer Energieversorgung – von der Anbindung neuer Filialen bis zur Übernahme von bestehenden Zählpunkten. Wir bieten Ihnen: Kostenlose Übernahme des gesamten Wechselprozesses Bündelung sämtlicher Verbrauchsstellen in einem Rahmenvertrag Digitale Unterstützung beim Management Ihrer Energiekosten Nachhaltige Energieversorgung – modern und zukunftssicher Als Filialist gestalten Sie aktiv den CO 2 -Fußabdruck Ihrer Gebäude. Mit enfi setzen Sie Nachhaltigkeit wirtschaftlich um. Denn Maßnahmen wie die Nutzung erneuerbarer Energien, energieeffiziente Sanierungen oder die Optimierung des Gebäudemanagements können erhebliche Kosteneinsparungen bewirken. Grünstromlösungen CO₂-reduzierte Tarife ESG-Reporting-kompatible Daten Energieberatung für Ihr Filialnetz Wir unterstützen Sie bei der nachhaltigen Energieversorgung Ihrer Liegenschaften – zum Beispiel durch Grünstromlösungen, CO₂-reduzierte Tarife oder unsere ganzheitliche, persönliche Energieberatung. Unsere Lösungen für Filialisten sind wirtschaftlich umsetzbar, nachvollziehbar im Reporting und langfristig planbar. Ob ESG-Vorgaben, Nachhaltigkeitskommunikation gegenüber Investoren oder der Wunsch nach mehr Unabhängigkeit von fossilen Quellen – enfi ist Ihr Partner für zukunftssichere Immobilienbewirtschaftung. Jetzt Beratung anfordern Darum entscheiden sich andere für enfi Als erfahrener und zuverlässiger Energieversorger mit Spezialisierung auf Filialisten kombinieren wir unser Fachwissen mit Praxisnähe. Mit unseren Services behalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Energieversorgung. Unsere Kunden schätzen insbesondere: Maßgeschneiderte Energieversorgung statt anonymer Standardtarife Persönliche Beratung statt Callcenter-Kommunikation Klar, strukturierte Abwicklung aller Vertrags- und Wechselprozesse Digitales Kundenportal um alles rund um Ihren Vertrag online zu erledigen 100 % Strukturiert & Maßgeschneidert „Mit enfi haben wir einen Partner gefunden, der unsere Sprache spricht und uns im Alltag wirklich entlastet.“ Karsten Beck, ImmoWohn GmbH Unsere Partner Sie haben Fragen, wir haben Lösungen Hier finden Sie Informationen und Antworten auf die häufigsten gestellten Fragen zum Thema „Energiepartner für Filalisten“. Was unterscheidet enfi von klassischen Energieversorgern? Was unterscheidet enfi von klassischen Energieversorgern? Der große Unterschied zu klassischen Versorgern besteht darin, dass wir uns auf die Immobilienwirtschaft und Filialisten spezialisiert haben. Für Ihre Wohn- oder Gewerbeimmobilien bekommen Sie deshalb keine Standard-Tarife von uns, sondern maßgeschneiderte Energielösungen inklusive digitaler Verbrauchsoptimierung. Außerdem profitieren Sie von transparenten Rahmenverträgen und flexiblen Laufzeiten sowie einer persönlichen Ansprechpartner:in. Ist die Beratung wirklich kostenlos? Ist die Beratung wirklich kostenlos? Ja, wir beraten Sie kostenlos zu unserem Leistungsportfolio. Wie funktioniert der Anbieterwechsel mit enfi? Wie funktioniert der Anbieterwechsel mit enfi? Wenn Sie zur enfi wechseln, übernehmen wir den gesamten Wechselprozess für Sie – kostenlos. Das gilt auch für die Datenaufnahme. Ist enfi auch für kleinere Hausverwaltungen geeignet? Ist enfi auch für kleinere Hausverwaltungen geeignet? Ja, unsere Lösungen eignen sich auch für kleinere Hausverwaltungen – kontaktieren Sie uns gern unter Telefon: 0800 – 888 1040 . Wie starten wir eine Zusammenarbeit mit enfi? Wie starten wir eine Zusammenarbeit mit enfi? Das geht ganz einfach: Am besten rufen Sie uns unter 0800 – 888 1040 an. Wir nehmen uns Zeit für Sie. Jetzt beraten lassen Lassen Sie sich von unseren Energie-Expert:innen persönlich beraten und erhalten Sie ein Angebot, das exakt auf die Bedürfnisse Ihrer Liegenschaften abgestimmt ist. Telefon: 0800 – 888 1040 Zum Kontaktformular mehr