Anmeldung Umlagenpriviligierung § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)

Anmeldung Umlagenpriviligierung

Die Privilegierung der Wärmpumpe für ein Geschäftsjahr ist fristgerecht anzumelden. Für Privatpersonen gilt der 28. Februar des folgenden Kalenderjahres als maßgebliche Frist, um eine vollständige Umlagenprivilegierung in Höhe von 100 Prozent zu erhalten. Wird diese Frist versäumt, kann die Anmeldung noch bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen; in diesem Fall ist eine Erstattung in Höhe von 80 Prozent der Umlagen möglich. Für Unternehmen endet die Anmeldefrist am 31. Mai des folgenden Kalenderjahres. Liegt bis zur jeweils maßgeblichen Frist keine Meldung beim Stromlieferanten vor, die fristgerecht an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt und von diesem bestätigt wurde, besteht kein Anspruch auf die Privilegierung für das betreffende Vorjahr.

Persönliche Daten
Adressdaten
Offshore-Netzumlage und KWKG-Umlage
(Eines dieser Felder muss ausgefüllt werden)
Bestätigungen

Ich bestätige,

  • dass der Strom an der genannten Entnahmestelle ausschließlich in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht wird ,
  • diese Wärmepumpe über einen eigenen, separaten Zählpunkt an das Netz angeschlossen ist,
  • dass ich kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der beihilferechtlichen Vorgaben („Unternehmen in Schwierigkeiten“ definiert § 2 Nr. 20 EnFG) bin und keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe sowie deren Unvereinbarkeit mit dem europäischen Binnenmarkt bestehen,
  • die Wärmepumpe an der oben genannten Entnahmestelle betrieben wird.
Datenschutz
Sie müssen die Datenschutzbestimmungen akzeptieren, bevor Sie das Formular absenden können.

*Dieses Meldeformular wird dem Kunden ausschließlich als freiwillige Serviceleistung zur Verfügung gestellt. Die ENNI-Unternehmensgruppe ist weder zur Bereitstellung noch zur Prüfung des Formulars verpflichtet. Die vom Kunden gemachten Angaben werden ohne inhaltliche oder rechtliche Prüfung unverändert an den zuständigen Netzbetreiber übermittelt. Die ENNI-Unternehmensgruppe übernimmt keinerlei Haftung für den Inhalt der Meldung, die Richtigkeit, den Umfang des Formulars und Vollständigkeit der Angaben oder für daraus resultierende Entscheidungen, Maßnahmen oder Rechtsfolgen. Insbesondere erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen oder Rechtsfolgen nach § 22 ENFG; diese obliegen ausschließlich dem Kunden und dem zuständigen Netzbetreiber.